Die Kanzlei

Die Kanzlei wurde im Jahre 1989 mitten im Herzen der Altstadt Spandau, in unmittelbarer Nähe zur Nikolaikirche durch Rechtsanwalt Hans-Jörg Kriegesmann gegründet.

Die Kanzlei betreut und begleitet seit Mitte der 90er Jahre erfolgreich u.a. die Regressabteilung einer großen deutschen Krankenkasse. Hierbei beraten wir die Regressabteilung und setzen für diese Ersatzansprüche gem. § 116 SGB-X außergerichtlich und gerichtlich durch. Auf Grund dieser Tätigkeit sind wir auch mit dem auf DRG’s gestützten gesetzlichen Abrechnungssystem der Krankenhäuser mit den Krankenkassen gem. § 301 SGB-V bestens vertraut.

Unter anderem werden wir sowohl im Rahmen von Verkehrsunfällen  und Verkehrssicherungspflichtverletzungen gegenüber Haftpflichtversicherern und Privatpersonen tätig, als auch im Rahmen von Pflegeheimunfällen, medizinischen Behandlungsfehlern und vorsätzlichen Körperverletzungen.

Wir prüfen nicht nur die Erfolgsaussichten von Ansprüchen, die Abwehr von Ansprüchen und empfehlen gegebenenfalls eine Quote, sondern führen auch selbst Ermittlungen zur genaueren Aufklärung eines Schadenfalles durch, z. B. durch Anschreiben an Versicherte, Versicherungen oder Anforderung von Ermittlungsakte.

Auch steht die Kanzlei den Versicherten beratend zur Verfügung, wenn es z. B. um die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen geht.

Gerade auf Grund der Vielzahl der von uns in den letzten Jahren u.a. für Krankenkassen und Versicherungen bearbeiteten Fälle und gerichtlichen Verfahren, haben wir uns ein umfangreiches Wissen und taktisches Geschick im Umgang mit Haftpflichtversicherern angeeignet. Diese Erfahrung und unser Engagement möchten wir auch gerne Ihnen zukünftig zur Verfügung stellen, als auch von Ihren Erfahrungen lernen. Eine gute Zusammenarbeit ist uns hierbei stets oberstes Ziel.

Ferner sind wir im Anschluss an die Titulierung auch mit der Beitreibung der Forderungen tätig, d.h. wir leiten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein, treffen Ratenzahlungsvereinbarungen mit Schuldnern und werden im Rahmen von Insolvenzverfahren tätig. Kurz, wir kümmern uns um den Forderungseinzug.

Im Rahmen unserer Tätigkeit im Bereich des Forderungseinzuges betreuen wir neben Unternehmen, Ärzten und Laboren u.a. verschiedene Einrichtungen und Träger privater Schulen im Raum Berlin und Brandenburg. Hier stehen wir den Trägern und Mitarbeitern neben unserer vornehmlichen Tätigkeit im Bereich des Forderungseinzuges auch in allen sonstigen Rechtsfragen grundsätzlicher Art zur Verfügung, wie zum Beispiel bei Vertragsentwürfen und ähnlichem.

Wir bemühen uns, sofern gewünscht, in regelmäßigen Besprechungen um Schulung  der Mitarbeiter unserer Mandanten, so dass diese Entlastet werden und die Zu- und Zusammenarbeit optimiert wird.

Die Kanzlei prüft Ihre Ansprüche im Schadensfall - sowohl als (vermeintlicher) Schädiger als auch als Geschädigter. Darüber hinaus vertreten wir Sie auch bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatzforderungen außergerichtlich und vor Gericht.

Unser vorrangiges Prinzip und Ziel ist es, sich mit der Gegenseite, insbesondere mit gegnerischen Haftpflichtversicherungen, außergerichtlich zu einigen. Ist dies möglich und ratsam, raten wir in vielen Fällen zu einem Vergleichsabschluss mit der Gegenseite. Oberstes Ziel hierbei ist stets die Zufriedenheit unserer Mandanten. Letztendlich entscheiden Sie.

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