Haftpflichtrecht

Im Haftpflichtrecht oder Schadensersatzrecht geht es um die Frage, wann eine Person gegen eine andere Person einen Anspruch auf „Schadensersatz“ hat, in welcher Höhe und gegebenenfalls gegen wen sich dieser Anspruch zu richten hat.

Wir prüfen und durchdenken Ihren Rechtsfall unter allen in Frage kommenden Anspruchsgrundlagen und empfehlen Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen, ob, wie und in welcher Höhe (Haftungsquote) sich ein Anspruch durchsetzen oder abwehren lässt. Hierbei beleuchten und berücksichtigen wir selbstverständlich auch die etwaigen Kosten, die auf Sie zukommen damit Sie den Fall auch von der wirtschaftlichen Seite betrachten können.

Für Fragen rund um das Schadensersatz und Haftpflichtrecht, egal ob als möglicher Anspruchsteller, Anspruchsgegner oder Haftpflichtversicherung, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen
Kanzlei Kriegesmann

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