Medizinrecht

Das Medizinrecht umfasst als Oberbegriff neben dem Arzthaftungsrecht, u.a. auch die vertragliche Beziehung und Ausgestaltung des Arzt-Patientenverhältnisses, vertragliche Beziehungen zwischen Ärzten (z.B. Praxisgemeinschaft), die öffentlich-rechtlichen Regelungen hinsichtlich der Ausübungsrechte und – Pflichten (Berufsrecht) der Ärzte und die Abrechnungspraxis der Ärzte bei Privatpatienten und Kassenpatienten.

Im Bereich des Medizinrechts sind wir insbesondere in Fragen des Arzthaftungsrechts und des Abrechnungsrechts tätig.

Für Fragen rund um die Gebiete des Medizinrechts, egal ob als Patient, Mediziner oder Haftpflichtversicherung, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen
Kanzlei Kriegesmann

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